Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Zahnimplantate?

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Inhaltsverzeichnis

Kostenübernahme einer Zahnimplantation

Wer eine Zahnlücke hat oder wem gleich mehrere Zähne fehlen, der wünscht sich oft nur eins: einen unauffälligen Zahnersatz, der den echten Zähnen gleicht und das Lächeln im neuen Glanz erstrahlen lässt. Zahnimplantate sind dafür die hochwertigste- aber leider häufig auch die teuerste Lösung.  

Viele Patienten stellen sich daher die Frage, ob ihre Krankenkasse die Kosten für ein Zahnimplantat übernimmt oder zumindest bezuschusst. Pauschal beantworten lässt sich diese Frage allerdings nicht. Unter anderem hängt die Kostenübernahme einer Zahnimplantation von den folgenden Faktoren ab: 

  • Befund (Anzahl fehlender Zähne, Frontzahn, Eckzahn etc.) 
  • Ausnahme-/ Härtefälle 
  • Art der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) 
  • Krankenversicherungsunternehmen (z.B. AOK, Barmer, DKV etc.) 
  • Tarif und mögliche Zusatzversicherungen 

Die Frage, ob Sie bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert sind, ist jedoch am entscheidendsten. Hier bestehen die größten Diskrepanzen, in welchen Fällen und wie viel die Krankenkasse für Ihr Zahnimplantat zahlt. Wir verschaffen Ihnen daher einen Überblick über die Regelungen bei gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Darüber hinaus beantworten wir die Frage, warum es sich finanziell lohnen kann, Ihre Zähne im Ausland machen zu lassen. 

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In welchen Fällen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnimplantate? 

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, kommt Ihre Krankenkasse nicht für eine Behandlung mit Implantaten auf. Denn: Zahnimplantate sind nicht im üblichen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung inbegriffen. Nur in Härtefällen, wie beispielsweise bei einer Tumorerkrankung, ist eine komplette Kostenübernahme einer Implantation denkbar. Diese Ausnahmefälle sind jedoch äußerst selten und bedürfen einem Gutachten, das andere Behandlungsmethoden ausschließt. 

Obwohl Zahnimplantate an sich also nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können sich Patienten einen Teil der Behandlungskosten erstatten lassen. Patienten, die einen Zahnersatz benötigen, erhalten von der Krankenkasse einen Festzuschuss für die Regelleistung. Dabei handelt es sich um die einfachste Behandlungsmethode, die bei einem vorliegenden Befund angewendet werden kann. Den Festzuschuss erhalten Sie auch dann, wenn Sie sich anstatt der jeweiligen Regelleistung für ein Zahnimplantat entscheiden. Um den Festzuschuss in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie von Ihrem Arzt einen Heil- und Kostenplan, den die Krankenkasse vor der Zahnimplantat-Operation genehmigen muss. 

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei einer Zahnimplantation? 

Wie viel die Krankenkasse für Zahnimplantate also zuzahlt, richtet sich danach, wie hoch der Festzuschusssatz ist. Mindestens können Versicherte aber mit einem Anteil von 60 Prozent an der Kostenübernahme für die Regelleistung rechnen. Das bedeutet: Wird bei Ihrem Befund beispielsweise eine Brücke als Regelleistung definiert, erhalten Sie 60 Prozent der Kosten für ebendiese Behandlungsmethode. Im Falle einer Brücke bekämen Sie also knapp 500 Euro von Ihrer Krankenkasse. Die Kosten für ein einzelnes Zahnimplantat in Deutschland belaufen sich hingegen auf mindestens 2.500 Euro aufwärts. Somit läge der Übernahmeanteil der Krankenkasse für ein Zahnimplantat nur bei maximal 20 Prozent. Die restlichen 2000 Euro müssten Sie aus eigener Tasche bezahlen. Fehlt Ihnen mehr als ein Zahn, müssen Sie damit rechnen, selbst mehrere tausend Euro für ein Zahnimplantat auszugeben.  

Wann zahlt die private Krankenversicherung Zahnimplantate?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, gehören Zahnimplantate zum Leistungskatalog privater Krankenkassen dazu. Grundsätzlich gilt also: Privatversicherte haben eine höhere Chance, ihre Implantat Kosten von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Kosten für ein Zahnimplantat im jeweiligen Tarif der Krankenversicherung enthalten sind. Deshalb sollten Sie Ihren Tarif gründlich überprüfen, bevor Sie sich für eine Zahnimplantation entscheiden.  

Wie viel zahlt die private Krankenkasse für Zahnimplantate?

Wie hoch der Anteil ausfällt, den die private Krankenversicherung bei dem Einsetzen von Zahnimplantaten übernimmt, lässt sich nicht pauschal beziffern. Da die privaten Krankenkassen über individuelle Finanzierungs- und Erstattungssysteme verfügen, hängt die übernommene Leistung stark vom jeweiligen Anbieter und den gewählten Konditionen ab. 

Egal bei welcher privaten Krankenkasse Sie jedoch versichert sind: Sie müssen bei einer Zahnimplantation zunächst in Vorkasse treten. Anhand des Heil- und Kostenplans, den Sie von Ihrem Zahnarzt erhalten, lässt sich zwar im Vorfeld abschätzen, wie viel die Krankenkasse voraussichtlich übernehmen wird. Die Zahlung erfolgt allerdings erst später, nachdem Sie selbst die Rechnung bei Ihrem Arzt beglichen haben. Dabei ist es denkbar, dass die private Krankenkasse die gesamten Behandlungskosten erstattet. Das ist jedoch nicht die Regel. In vielen Fällen bleibt ein hoher Selbstbehalt, der mit dem der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist. 

Erstattet die Krankenkasse die Kosten für Zahnimplantate im Ausland?

Da sich die freie Arztwahl in Deutschland auf die gesamte Europäische Union bezieht, können Patienten für eine Zahnimplantation im Ausland von der gesetzlichen Krankenkasse ebenfalls den Festzuschuss erhalten. Voraussetzung ist auch hier eine vorherige Genehmigung des Heil- und Kostenplans durch die Krankenkasse. Lassen Sie eine Zahnimplantation außerhalb der EU durchführen, müssen Sie die Kosten allein tragen. 

Bei den privaten Krankenversicherungen ist eine Kostenbeteiligung auch außerhalb der EU denkbar. Auch hier ist wieder der jeweilige Tarif entscheidend.  

Zahnimplantate in der Türkei – die Kosten im Vergleich 

Da die meisten Krankenkassen also nur einen sehr geringen Anteil an den Kosten für ein Zahnimplantat übernehmen, scheint für einige Patienten die Situation ausweglos. Sie können oder wollen sich keine Zahnimplantate in Deutschland leisten. Eine Alternative zur Behandlung in Deutschland, stellt eine Zahnimplantation im Ausland dar. Diese lohnt sich jedoch nur, wenn die Kosten für die Behandlung inklusive der weiteren Umstandskosten, deutlich günstiger ist. In der Türkei beispielsweise kostet eine Zahnimplantation durchschnittlich rund 80 Prozent weniger als in Deutschland. Trotzdem ist die angebotene Qualität in den meisten Fällen vergleichbar mit dem deutschen Standard.

Wenn Sie planen, Ihre Zähne in der Türkei machen zu lassen, finden Sie hier einen beispielhaften Vergleich der Kosten für Zahnimplantate in Deutschland und der Türkei:

 DeutschlandTürkei
Zahnimplantat Kosten2.500 € 700 € 
Sonstige Kosten (Flug, Transport, Hotel etc.) 0 € ca. 160 € 
Versicherungsbetrag– 400 € 0 € 
Gesamtkosten2.100 € 860 € 

Für ein einzelnes Zahnimplantat müssen Sie in Deutschland mit Kosten von etwa 2.500 Euro rechnen. Durchschnittlich erhalten Versicherte einen Festzuschuss von etwa 400 Euro. Trotz Zuschuss der Krankenkasse müssten Sie für ein einzelnes Implantat also etwa 2.100 Euro bezahlen.  

In der Türkei hingegen kommen zwar Kosten für Flüge, Unterbringung und Transport hinzu, dafür belaufen sich die Zahnimplantat-Kosten jedoch durchschnittlich nur auf ca. 700 Euro. Obwohl Sie den Festzuschuss Ihrer Krankenkasse nicht erhalten, liegen die Gesamtkosten in der Türkei nur bei etwa 860 Euro – Das entspricht einer Gesamtersparnis von 1240 Euro. Lassen Sie gleich mehrere Zähne machen, relativieren sich die sonstigen Kosten umso mehr.  

Darüber hinaus bieten manche Kliniken in der Türkei ein rundum-Sorglos-Paket an, das Hotel- und Transportkosten bereits beinhaltet. Dentfix, eine der führenden Zahnkliniken der Türkei, bietet ein solches Paket an. Patienten der Klinik mit Sitz in Istanbul profitieren also nicht nur von günstigen Preisen bei höchster Qualität, sie müssen sich auch nicht um die Organisation des Aufenthalts kümmern. 

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